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HERZ-LUNGE-KREISLAUF-GEFÄSSE
OA Dr. Paul VockKontaktOA Dr. Paul Vock
Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie und AngiologieTheaterplatz 1 2500 Baden Bundesland: Niederösterreich Region / Bezirk: Baden Telefon: 02252 / 254 164 Fax: 02252 / 254-164-4 Mobil-Tel.: 0699 / 122 133 44 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Link zur eigenen Webseite Verrechnung - Kassen: Wahlarzt-Basis Fremdsprachen: Englisch, Französisch
TermineIn diesem Profil stelle ich Ihnen meine Ordination und einen Auszug meiner ärztlichen Tätigkeiten vor.Termine und OrdinationszeitenUm ohne Zeitdruck Untersuchungen und ausführliche Beratungsgespräche für meine Patientinnen zu ermöglichen, ersuche ich um Terminvereinbarung.Telefonische Terminvereinbarung
medHELP-online-TerminserviceOrdinationszeiten
ExpertiseAusbildung
Beruflicher Werdegang
Weitere Ärztliche Tätigkeit
LeistungenVorsorge und Behandlungen
Kardiologische Untersuchungen in der Ordination
Leistungen im LKH St. Pölten
Kosten?Informationen über das WahlarztsystemEin Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht.Das wachsende Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung ist jedenfalls verantwortlich für die starke Zunahme an Wahlarztordinationen, da es von den Kassenärzten nicht ausreichend befriedigt werden kann. Die Vorteile des Wahlarztes?Die Gründe, weshalb Patienten einen Wahlarzt aufsuchen, sind unterschiedlich. Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes ist mit dem Faktor „Zeit" verbunden. Dies bezieht sich sowohl auf die Untersuchungszeit ("der Arzt hat Zeit für mich") wie auch die Wartezeit in der Ordination oder auf einen Termin.
Was kostet der WahlarztWahlärzte haben die Möglichkeit Ihre Honorare frei zu bestimmen. Scheuen Sie sich nicht, den Wahlarzt vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen.Für seine Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine Privathonorarnote aus. Die Verrechnung des Honorars erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient. Jeder Patient hat aber die Möglichkeit, die Honorarnote bei seiner Krankenkasse einzureichen. Er hat grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung von 80 Prozent des Betrages, den ein Arzt mit Kassenverträgen für die selbe Leistung erhält. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, wie z. B. Impfungen, Homöopathie bzw. komplementärmedizinische Leistungen, Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten (z.B. für den Führerschein), Reiseprophylaxe, etc. erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.
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